Das Thema Lebensmittelrecht umfasst eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, die sich mit dem Thema Verbraucherschutz, Gefahrenabwehr und Gewerberecht befassen. Geregelt wird die Behandlung, die Produktion und die Qualitätsanforderung von bzw. an Lebensmitteln sowie ein Täuschungsschutz im Rahmen des Wettbewerbs auf den Lebensmittelmärkten.

Mit der Anreicherungsverordnung von 2016 (Zusatz von Nährstoffen bei der Lebensmittelzubereitung) und der EG Verordnung Nr. 178/2012 (allgemeine Grundsätze zum Lebensmittelrecht), sowie der Verabschiedung eines Paketes zum Thema Lebensmittelhygiene aus dem Jahr 2012, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Regelungen getroffen, die auch für Deutschland bindend sind.

Für die Umsetzung bzw. Ausgestaltung dieser EU-Regelungen und der Gesetzgebung durch den Deutschen Bundestag, ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie das Bundestministerium für Gesundheit und Sozialordung zuständig.

Umfangreiche Reformen des Lebensmittelrechts gab es 1974 durch das “Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen” sowie der Novellierung aus dem Jahr 2015 durch das “Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch.

Auswirkungen auf den Alltag, durch das Lebensmittelrecht

Zum Schutz der Bevölkerung vor Krankheiten und Langzeitschäden gelten im Umgang mit Lebensmitteln strenge Vorschriften, die auch Bußgelder und Strafandrohung beinhalten. Das bezieht sich auf alle Personen, die Lebensmittel herstellen, in Umlauf bringen bzw. verarbeiten und zubereiten. Themen wie Lebensmittelhygiene, Verwendung von Zusatzstoffen, Haltbarkeit und Lagerung, Kennzeichnung, gentechnische Veränderungen und Manipulationen, Qualitätsstandards bei Obst, Gemüse und Fleisch haben Auswirkungen auf den gesamten Lebensmittelhandel und auch auf den Gaststättenbereich. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Verordnungen überwachen z. B. die örtlichen (gemeindlichen) Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsämter.